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Kita-Ausschuss

Als Einrichtung in kommunaler Trägerschaft der Stadt Hennigsdorf gelten für den Hort Nordlicht das Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg sowie die Kita-Satzung der Stadt Hennigsdorf. Im KitaG ist die Bildung eines Kita-Ausschusses festgelegt.

 

Unser Kita-Ausschuss besteht aus je drei Vertretern des Trägers (also der Stadt Hennigsdorf), der Erzieher und der Eltern. Die Amtszeit eines Ausschusses beträgt zwei Jahre; danach werden die Mitglieder in geheimer Wahl von Erziehern und Eltern neu bestimmt.

 

Etwa alle drei Monate setzt sich der Ausschuss zusammen und beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten. Das beinhaltet zum Beispiel:

 

  • Verfassen und Aktualisieren der pädagogische Konzeption
  • Beratung über die Öffnungszeiten der Einrichtung
  • Begleitung der Kinder auf dem Weg zwischen Hort und Schule
  • Kinderbetreuung in den Schulferien
  • Organisation von Veranstaltungen und Festen

 

Natürlich werden Ideen, Anregungen sowie Kritik von Kindern oder Eltern in dieser Runde diskutiert und es kommen aktuelle Themen auf die Tagesordnung.

 

Wenn Sie, liebe Kinder und Eltern, sich an einen Elternvertreter des Kita-Ausschusses wenden wollen, finden Sie entsprechende Kontaktdaten an Aushängen in den Fluren unserer Einrichtung. Selbstverständlich leiten wir Ihr Anliegen auch per E-Mail an die zuständige Person weiter oder nennen Ihnen im Sekretariat einen Ansprechpartner.